Klage wg Verletzung religöser Gefühle durch "Zapfenstreich" der Bundeswehr
Über 40 Personen haben beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage
gegen das Bundesministerium der Verteidigung auf Unterlassung der
Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem Kölner Dom am
21. September eingereicht. Die Bundeswehr plant aus Anlass ihres 50.
Gründungstages, in Köln am 21. September einen Soldatengottesdienst,
ein Öffentliches Rekruten-Gelöbnis sowie einen Großen Zapfenstreich durchzuführen.
Die Klägerinnen und Kläger kommen vor allem aus der christlichen
Friedensbewegung; unter ihnen finden sich Pfarrer, Theologen, Lehrende an Schule und Hochschule und andere mehr. Sie bezeichnen den Großen Zapfenstreich als „militaristischen Götzendienst".
Der Befehl „Helm ab! Zum Gebet!", die folgende Intonierung des Chorals
„Ich bete an die Macht der Liebe" mit anschließendem Befehl „Helm
auf! Präsentiert das Gewehr!" bedeuten für die Kläger eine
Beleidigung ihres religiösen Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit des
Evangeliums. Sie verurteilen den Großen Zapfenstreich als
„offenkundigen Missbrauch" ihres Glaubens und zugleich als eine
Verletzung der weltanschaulichen Neutralitätspflicht des Staates.
Der Staat habe keine Berechtigung – so im Wortlaut der Klage – „bei
der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem Erlernen des
Kriegshandwerks und damit des Tötens dient, demonstrativ die Nähe
zu unserer Kirche zu suchen".
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun zu entscheiden, ob der
Bundeswehr die Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem
Kölner Dom untersagt wird.
P.S.:
Der Wortlaut der Klage liegt als Anlage bei. Die Klage kann dokumentiert
oder auch auszugsweise zitiert werden.
Quelle: Friedenskooperative
-----------
Bonn, den 12.9.2005
An das
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Geplanter Zapfenstreich der Bundeswehr vor dem Kölner Dom
am 21.9.2005
Hiermit erheben wir – auch im Namen der unten aufgeführten
Personen – Klage gegen die geplante Durchführung des Großen
Zapfenstreiches der Bundeswehr am 21.9.2005.
Das Verwaltungsgericht möge beschließen:
Der Bundeswehr, vertreten durch das Bundesministerium der
Verteidigung, wird die Durchführung des Großen Zapfenstreiches
untersagt.
Hilfsweise beantragen wir, der Bundeswehr bei der Durchführung des
Großen Zapfenstreiches die Verwendung der religiös-christlichen
Elemente (Befehl: „Helm ab zum Gebet!"; Choral: „Ich bete an die
Macht der Liebe!") zu untersagen.
Begründung:
Durch die geplante Veranstaltung werden wir in unseren religiösen
Gefühlen verletzt. Die Erteilung der Durchführungsgenehmigung für
den Großen Zapfenstreich auf dem Roncalliplatz verstößt gegen
Paragraph 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Wir sind zwar nicht unmittelbar an der geplanten Zeremonie beteiligt,
sehen uns aber dennoch betroffen, da die Inszenierung des geplanten
Zapfenstreiches gezielt auf die Teilnahme und Einbeziehung der
breiten Öffentlichkeit gerichtet ist. Die Bundeswehr will die Öffentlichkeit bewusst mit diesem Ritual konfrontieren. Daher sind wir als Bestandteil der Öffentlichkeit klagebefugt.
Der Große Zapfenstreich ist die Verquickung eines aus dem
Feudalismus stammenden bizarren militaristischen Rituals mit
religiösen Elementen christlicher Liturgie.
Diese Instrumentalisierung des Christentums durch die Bundeswehr,
deren Legitimation auf diese Weise bestärkt werden soll, und die
Indienstnahme christlicher Symbole und Traditionen verletzen unsere
religiösen Überzeugungen und Gefühle zutiefst. Für uns Christen
bedeutet der Große Zapfenstreich einen offenkundigen
Missbrauch unseres Glaubens. Daher wird auch unsere Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz verletzt (vgl. Kruzifixentscheidung des Bundesverfassungsgerichts).
Wenn der Staat Soldaten öffentlich „unter Gewehr" vor dem Kölner
Dom Aufstellung nehmen, das Gewehr präsentieren, anschließend den
Befehl „Helm ab zum Gebet!" erteilen und den Choral „Ich bete an
die Macht der Liebe!" intonieren lässt, widerspricht das dem Kern
christlicher Botschaft fundamental: Jesus Christus hat Nächsten- und
Feindesliebe und Gewaltfreiheit gepredigt und entsprechend
gehandelt; Militär, Waffen und Krieg sind von ihm stets abgelehnt,
geschweige denn glorifiziert worden.
Wir vertreten damit eine fundierte, in der Theologie von vielen
vertretene Position:
vgl. u.a. E. Spiegel, Gewaltverzicht; E. Drewermann, Krieg ist eine Krankheit, keine Lösung; H. Missalla, Wie der Krieg zur Schule Gottes wurde;
P. Eicher, Das Evangelium des Friedens; H. Goss-Mayr, Wie Feinde Freunde werden; M.L. King, Testament der Hoffnung; D. Berrigan, Zehn Gebote für den langen Marsch zum Frieden; D. Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung; M.
Niemöller, Vom U-Boot zur Kanzel.
Auch wenn in den christlichen Kirchen unterschiedliche Auffassungen
über militärische Einsätze vertreten werden, ist der Staat nicht
befugt, eine dieser Strömungen zu vereinnahmen, zumal auch die Befürworter
militärischer Gewalt als Ultima Ratio ihre differenzierende Haltung in der Zeremonie des Großen Zapfenstreiches nicht werden erkennen können.
Ein Staat, der sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat
(Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136, 137,
138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung), besitzt keine
Berechtigung, bei der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem
Erlernen des Kriegshandwerks und damit des Tötens dient,
demonstrativ die Nähe zu unserer Kirche zu suchen, deren
Einmischung der Staat sich in anderen Zusammenhängen verbietet.
Der militärische Befehl „Helm ab zum Gebet!" übt einen
verfassungsgemäß verbotenen Zwang auf die beteiligten Soldaten aus,
auch wenn von Seiten der Bundeswehr die Schutzbehauptung
vorgetragen wird, dass sich kein Soldat an dem Gebet beteiligen
müsse. Es wird nicht nur eklatant gegen die Glaubens-, Gewissens-
und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz) der
abkommandierten Soldaten verstoßen, da diese zu einem pervertierten
Glaubensbekenntnis gezwungen werden, sondern auch der Schutz des
Gewissens aller Kriegsdienstverweigerer (Artikel 4 Absatz 3
Grundgesetz) in Frage gestellt.
gegen das Bundesministerium der Verteidigung auf Unterlassung der
Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem Kölner Dom am
21. September eingereicht. Die Bundeswehr plant aus Anlass ihres 50.
Gründungstages, in Köln am 21. September einen Soldatengottesdienst,
ein Öffentliches Rekruten-Gelöbnis sowie einen Großen Zapfenstreich durchzuführen.
Die Klägerinnen und Kläger kommen vor allem aus der christlichen
Friedensbewegung; unter ihnen finden sich Pfarrer, Theologen, Lehrende an Schule und Hochschule und andere mehr. Sie bezeichnen den Großen Zapfenstreich als „militaristischen Götzendienst".
Der Befehl „Helm ab! Zum Gebet!", die folgende Intonierung des Chorals
„Ich bete an die Macht der Liebe" mit anschließendem Befehl „Helm
auf! Präsentiert das Gewehr!" bedeuten für die Kläger eine
Beleidigung ihres religiösen Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit des
Evangeliums. Sie verurteilen den Großen Zapfenstreich als
„offenkundigen Missbrauch" ihres Glaubens und zugleich als eine
Verletzung der weltanschaulichen Neutralitätspflicht des Staates.
Der Staat habe keine Berechtigung – so im Wortlaut der Klage – „bei
der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem Erlernen des
Kriegshandwerks und damit des Tötens dient, demonstrativ die Nähe
zu unserer Kirche zu suchen".
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun zu entscheiden, ob der
Bundeswehr die Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem
Kölner Dom untersagt wird.
P.S.:
Der Wortlaut der Klage liegt als Anlage bei. Die Klage kann dokumentiert
oder auch auszugsweise zitiert werden.
Quelle: Friedenskooperative
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Bonn, den 12.9.2005
An das
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Geplanter Zapfenstreich der Bundeswehr vor dem Kölner Dom
am 21.9.2005
Hiermit erheben wir – auch im Namen der unten aufgeführten
Personen – Klage gegen die geplante Durchführung des Großen
Zapfenstreiches der Bundeswehr am 21.9.2005.
Das Verwaltungsgericht möge beschließen:
Der Bundeswehr, vertreten durch das Bundesministerium der
Verteidigung, wird die Durchführung des Großen Zapfenstreiches
untersagt.
Hilfsweise beantragen wir, der Bundeswehr bei der Durchführung des
Großen Zapfenstreiches die Verwendung der religiös-christlichen
Elemente (Befehl: „Helm ab zum Gebet!"; Choral: „Ich bete an die
Macht der Liebe!") zu untersagen.
Begründung:
Durch die geplante Veranstaltung werden wir in unseren religiösen
Gefühlen verletzt. Die Erteilung der Durchführungsgenehmigung für
den Großen Zapfenstreich auf dem Roncalliplatz verstößt gegen
Paragraph 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Wir sind zwar nicht unmittelbar an der geplanten Zeremonie beteiligt,
sehen uns aber dennoch betroffen, da die Inszenierung des geplanten
Zapfenstreiches gezielt auf die Teilnahme und Einbeziehung der
breiten Öffentlichkeit gerichtet ist. Die Bundeswehr will die Öffentlichkeit bewusst mit diesem Ritual konfrontieren. Daher sind wir als Bestandteil der Öffentlichkeit klagebefugt.
Der Große Zapfenstreich ist die Verquickung eines aus dem
Feudalismus stammenden bizarren militaristischen Rituals mit
religiösen Elementen christlicher Liturgie.
Diese Instrumentalisierung des Christentums durch die Bundeswehr,
deren Legitimation auf diese Weise bestärkt werden soll, und die
Indienstnahme christlicher Symbole und Traditionen verletzen unsere
religiösen Überzeugungen und Gefühle zutiefst. Für uns Christen
bedeutet der Große Zapfenstreich einen offenkundigen
Missbrauch unseres Glaubens. Daher wird auch unsere Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz verletzt (vgl. Kruzifixentscheidung des Bundesverfassungsgerichts).
Wenn der Staat Soldaten öffentlich „unter Gewehr" vor dem Kölner
Dom Aufstellung nehmen, das Gewehr präsentieren, anschließend den
Befehl „Helm ab zum Gebet!" erteilen und den Choral „Ich bete an
die Macht der Liebe!" intonieren lässt, widerspricht das dem Kern
christlicher Botschaft fundamental: Jesus Christus hat Nächsten- und
Feindesliebe und Gewaltfreiheit gepredigt und entsprechend
gehandelt; Militär, Waffen und Krieg sind von ihm stets abgelehnt,
geschweige denn glorifiziert worden.
Wir vertreten damit eine fundierte, in der Theologie von vielen
vertretene Position:
vgl. u.a. E. Spiegel, Gewaltverzicht; E. Drewermann, Krieg ist eine Krankheit, keine Lösung; H. Missalla, Wie der Krieg zur Schule Gottes wurde;
P. Eicher, Das Evangelium des Friedens; H. Goss-Mayr, Wie Feinde Freunde werden; M.L. King, Testament der Hoffnung; D. Berrigan, Zehn Gebote für den langen Marsch zum Frieden; D. Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung; M.
Niemöller, Vom U-Boot zur Kanzel.
Auch wenn in den christlichen Kirchen unterschiedliche Auffassungen
über militärische Einsätze vertreten werden, ist der Staat nicht
befugt, eine dieser Strömungen zu vereinnahmen, zumal auch die Befürworter
militärischer Gewalt als Ultima Ratio ihre differenzierende Haltung in der Zeremonie des Großen Zapfenstreiches nicht werden erkennen können.
Ein Staat, der sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat
(Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136, 137,
138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung), besitzt keine
Berechtigung, bei der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem
Erlernen des Kriegshandwerks und damit des Tötens dient,
demonstrativ die Nähe zu unserer Kirche zu suchen, deren
Einmischung der Staat sich in anderen Zusammenhängen verbietet.
Der militärische Befehl „Helm ab zum Gebet!" übt einen
verfassungsgemäß verbotenen Zwang auf die beteiligten Soldaten aus,
auch wenn von Seiten der Bundeswehr die Schutzbehauptung
vorgetragen wird, dass sich kein Soldat an dem Gebet beteiligen
müsse. Es wird nicht nur eklatant gegen die Glaubens-, Gewissens-
und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz) der
abkommandierten Soldaten verstoßen, da diese zu einem pervertierten
Glaubensbekenntnis gezwungen werden, sondern auch der Schutz des
Gewissens aller Kriegsdienstverweigerer (Artikel 4 Absatz 3
Grundgesetz) in Frage gestellt.
pixxaa - 13. Sep, 13:33
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