26
Mrz
2005

Diskussion

Unsere Diskussion über die EU-Verfassung

Hierzu eine pointierte Position von Angelika Beer. Ich glaube, dass sie vieles zu rosig sieht - etwa die Funktion der Rüstungsagentur -, aber im "Groben & Ganzen" stimme ich ihr zu. Ich halte die "Militarisierung der EU" für einen Pappkameraden von Teilen der Friedensbewegung. Gibt es nicht auch eine Neigung zu "Worst-Case-Fantasien"? Es bleibt der Skandal von Rüstungsindustrie & -exporten (siehe China), der aber vielleicht "nur" (nicht verkleinernd gemeint!) ein besonders unappetitliches und gefährliches Beispiel unserer Abhängigkeit vom "global-industriellen Komplex" ist. Hier werden ungeheure Ressourcen verschleudert und falsche Strukturen erhalten.
Wir sollten uns darüber freuen, dass es in der deutschen (und europäischen) Bevölkerung einen breiten Konsens gegen Kriegseinsätze nationaler Armeen gibt.
"Rohstoffkriege" werden in Zukunft - und auch schon heute - durch "Privatarmeen" geführt. Darauf haben wir bisher keine überzeugende Antwort.

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http://friedenszeugnis.twoday.net/stories/592771/modTrackback

pixxaa - 31. Mrz, 21:14

Eine Antwort auf A. Beer

"Die These von der friedlichen EU ist haltlos!" pdf
(Presserklärung der IMI, daraus Auszüge:
"...· Mit ARTIKEL I-3 Absatz 1: „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer
Völker zu fördern.“ wird nicht die Förderung des Friedens allgemein zum obersten Ziel gemacht,lediglich innerhalb der EU-Grenzen soll dieser Frieden gelten. Zum obersten Ziel wird gemacht:
Absatz 2: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem
Wettbewerb.“ Hier wird ein Wirtschaftsmodel in Verfassungsrang erhoben, ohne Alternativen zu zu
lassen.

· Völkerrechtswidrige Angriffskriege wurden sowohl mit dem Jugoslawienkrieg als auch dem Krieg in Afghanistan von Deutschland mitgetragen. Der EU-Ministerrat bekommt das Mandat für weltweite Militäreinsätze (Art. I-41,1 und 5) – ohne Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Die
Einsatzbedingungen für die EU-Interventionen sind so vage definiert, dass praktisch immer ein Vorwand gefunden werden kann: die „Abrüstung“ von Gegnern, „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“, „Bekämpfung des Terrorismus .... unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-309,1). Da EU-Recht über dem nationalen Recht steht (Art. 6), wird das Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes (Art. 26 GG) mit Inkrafttreten der EU-Verfassung (ab Nov. 2006) abgeschafft.

· Die Charta der Grund- und Menschenrechte wurde zwar aufgenommen, gleichzeitig wurden aber auch
Einschränkungen und Erläuterungen als Rechtsverbindlich deklariert. Im ARTIKEL II-112 heißt es dann: (7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta der Grundrechte verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen. Während die Grundrechtecharta gerade mal 14 Seiten des 480-seitigen Machwerkes EUVerfassungsvertrag
ausmachen, haben die Erläuterungen 39 Seiten! Entgegen Frau Beers Behauptung verpflichtet sich die EU auch nicht die UN-Charta einzuhalten, sondern erklärt, dass Völkerrecht „weiter entwickelt“ werden müsse und man nur die nicht definierten „Grundsätze“ der UNCharta wahren wolle (Art. 3).

· Zivile und Militärische Maßnahmen stehen nebeneinander, aber lediglich die militärischen Missionen
werden ausgestaltet. [...] Ein Amt für Friedenspolitik wurde nicht eingesetzt!

· Dass die Formulierung „die militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ keine Verpflichtung
zur Aufrüstung sei, ist eine glatte Verleumdung. So haben der deutsche Verteidigungsminister hat mit dem Finanzminister als Vorgriff auf diese Verfassung auch schon vereinbart, dass der Rüstungshaushalt ab dem Jahre 2007 jährlich um 800 Millionen Euro steigen wird.

· Die Parlamentarische Kontrolle der Militäreinsätze wird zumindest auf EU-Ebene nicht gewährleistet. Das Parlament wird lediglich informiert und hat nicht das Recht über solche Einsätze zu entscheiden. Auch auf nationaler Ebene wird es schwieriger, nach dem das deutsch Parlament mit dem
Parlamentsbeteiligungsgesetzt seine Befugnisse eingeschränkt hat und bei Einsätzen niedrigerer Intensität lediglich im Nachhinein informiert werden muss.

· Frau Beer prophezeit den Kritikern des EU-Verfassungsvertrages, bei "den Nationalisten zu landen".
Aber nicht diejenigen, die euroexpansionistische Aspekte in der EU-Verfassung kritisieren, befördern den Nationalismus. Im Gegenteil, er wird überall dort begünstigt, wo die Idee der Europäischen Demokratie instrumentalisiert wird für soziale Deregulierung und militärische Aufrüstung. Dort, wo eine demokratische Debatte über die Inhalte dieses Verfassungsvertrages behindert oder verhindert wird
und wo der Ratifizierungsprozess durchgepeitscht wird, ohne die Bevölkerung zu fragen! [...]"

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